Was wir mit einander im Einzelgespräch, im Team oder der Gruppe besprechen, entdecken und erfahren unterliegt selbstvertändlich der absoluten Verschwiegenheit.
Das Schweigegebot gilt auch gegenüber Dienstvorgesetzten, wenn diese Auftraggeber sind.
Mitglieder ein Supervisionsgruppe verpflichten sich ebenfalls dazu, dass gehörte und erlebte unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu behandeln.